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Abteilung für kulturelles Erbe
Die Abteilung für kulturelles Erbe beteiligt sich an der Umsetzung der geltenden Gesetzgebung und verfolgt eine Politik der Förderung und Sensibilisierung in den Bereichen architektonisches, archäologisches, industrielles, feudales, natürliches, immaterielles sowie bewegliches Kulturerbe. Zu den Aufgaben der Abteilung gehören außerdem die Verwaltung der Schutzgebiete und die Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen Stellen. Darüber hinaus koordiniert sie die Definition und Weiterentwicklung der digitalen Strategie für das nationale kulturelle Erbe in Zusammenarbeit mit den für die Erhaltung, Verbreitung und Aufwertung dieses Erbes zuständigen Instituten und Diensten, etwa Bibliotheken, Archive und Museen.
Kontakte
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Abteilung für Verwaltung und Sensibilisierung des Kulturerbes
Diese Abteilung besteht aus fünf verschiedenen Einheiten: architektonisches Erbe, "Steichen"-Erbe, archäologisches Erbe, immaterielles Erbe, natürliches Erbe und bewegliches Erbe. Die Aufgaben dieser Einheiten sind ähnlich, auch wenn sie sich auf unterschiedliche Bereiche des Kulturerbes beziehen.
So haben diese Einheiten die Aufgabe, gemeinsam mit den staatlichen Kulturinstituten den für Kultur zuständigen Minister in den jeweiligen Bereichen zu beraten, die Tätigkeit des Ministeriums in diesen Bereichen auszuarbeiten und zu bewerten, sowie die Beziehungen des Ministeriums zu den Akteuren des Sektors wie Gemeinden und gemeinnützigen Vereinen zu verwalten.
Darüber hinaus sind die Einheiten für die Anwendung der Rechtsvorschriften sowie für die Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Sensibilisierung für das kulturelle Erbe zuständig. Sie beteiligen sich an der Aktualisierung oder Ausarbeitung von Gesetzestexten und vertreten das Ministerium in verschiedenen Ausschüssen, Kommissionen, Arbeitsgruppen und Verwaltungsräten.
Schließlich koordinieren die verschiedenen Einheiten die übergreifenden Aktivitäten, stellen die administrative Verwaltung des jeweiligen Bereichs sicher und überwachen die Vereinbarungen, die der Staat mit den Akteuren dieses Sektors getroffen hat.t den Akteuren in ihrem Bereich geschlossen hat.